Japanische Schule in Zürich   Spende Sitemap
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Über uns * Ganztagsschule Samstagsschule
Ganztagsschule

Üerblick der Schule


Die Schule wurde am 20. Oktober 1975 unter dem Namen "Japanische Schule Zürich" eröffnet. Damals hatte die Schule 15 Schüler und der Rektor und seine Frau übernahmen als einzige die Arbeit als Lehrer. In 1986 wurde von den betreffenden Behörden im Landkreis Zürich die Genehmigung zur Gründung dieser Schule erteilt und hat daraufhin den Status einer Schweizer Privatschule erhalten. Im darrauffolgenden Jahr wurde von der japanischen Regierung eine weitere Lehrperson zugeteilt, die gleichzeitig auch als stellvertretender Schulleiter diente. Im November des gleichen Jahres wurde in der Ratsversammlung der Stadt Uster der Pachtung eines Schulgebäudes zugestimmt und die Vorbereitung für die Eröffnung der Schule vorangetrieben.

Im April 1988 traten der erste Rektor und vier weitere entsandte Lehrkräfte sowie eine Sekretärin (vor Ort angestellt) ihren Dienst an und am 23. April wurde die Eröffnungsfeier veranstaltet. In der neuen Schule waren 50 Grund- und 7 Mittelschüler, insgesamt 57 Kinder.

Diese Schule befindet sich im Zentrum des sich in den Aussenbezirken von Zürich liegenden Stadt Uster. Uster ist eine in der Grafschaft Zürich in natürlicher Umwelt liegende Stadt dritter Grüssenordnung. Die Schule liegt am Fusse des Schlosses Uster mit seiner etwa 1000-jährigen Geschichte. Der erste und zweite Stock des fünfstöckigen Gebäudes (Umbau einer alten Textilfabrik) werden als Schulräume vermietet. Ausser den gewöhnlichen Klassenräumen gibt es auch spezielle Räume für Hauswirtschaftslehre, Kunst und Werken, Wissenschaften sowie eine Bibliothek. Die Turnhalle befindet sich in einem gesonderten Gebäude und im Freien gibt es einen Rasensportplatz, so dass die Schule über ausgezeichnete pädagogische Einrichtungen verfügt.

Unter voller Ausnutzung der natürlichen Umwelt sowie der vorteilhaften Lage (Rathaus, Bahnhof, Post, Banken, Einkaufsstrassen, Lage der lokalen Schulen sowie ein städtisches Freibad sind nahe gelegen) werden extraschulische Aktivitäten und Austausche mit der Gemeinde in regem Masse vorgenommen. Zusätzlich werden ab der ersten Primarschule Deutsch und Englisch unterrichtet. Wir sind daher der festen Überzeugung, dass unsere Schule unter Berücksichtigung der oben genannten Faktoren eine aussergewöhnliche Bildungserfahrung bietet.

 


Verwaltungsvorschriften (Ganztagsschule)


Article 1 (Bezeichnung)

Diese Schule trägt die Bezeichnung "Japanische Schule Zürich" (unten kurz "Schule" genannt).

Article 2 (Zweck)

  1. Das Hauptziel dieser Schule ist es, die allgemeine Grund- und Mittelschulbildung zu unterrichten, basierend auf dem Grundgesetz für Bildung, dem Schulbildungsgesetz und den Unterrichtsrichtlinien der Regierung, die das Ministerium für Bildung, Kultur, Sport, Wissenschaft und Technologie in Japan für die Antragsteller der japanischen Kinder, die in Zürich und Umgebung leben, aufgestellt hat. Das entsprechende Gesetz der Schweiz und die Bedingungen der Schweizer Behörden für die Einrichtung der Schule müssen ebenfalls berücksichtigt werden.
  2. Wenn sich ein ausländischer Schüler an dieser Schule anmelden möchte, trifft die Schulkommission auf Empfehlung des Schulleiters die endgültige Entscheidung.

Article 3 (Established Grade and Curriculum)

  1. Die Schule umfasst eine 6-jährige Grundschul- und eine 3-jährige Mittelschulausbildung.
  2. Der Lehrplan wird von der Schulleitung unter Beachtung der staatlichen Unterrichtsrichtlinien festgelegt.
  3. Der Lehrplan und die Stundenzahl der Fächer werden getrennt ausgewiesen.

Article 4 (Leitung)

Die Leitung der Schule liegt beim Komitee der japanischen Schule in Zürich (unten "Schulkomitee" genannt).

Article 5 (Lehrkräfte)

  1. Das Personal der Schule umfasst den Rektor, Konrektor, die Lehrkräfte, das Büropersonal und andere.
  2. Ein Kabinettsminister aus dem Ministerium für Bildung, Kultur, Sport, Wissenschaft und Technologie ernennt die neuen Lehrkräfte aus Japan, während der Verwaltungsausschuss für die Ernennung und Entlassung des lokalen Personals auf der Grundlage eines Berichts des Schulleiters verantwortlich ist.
  3. Der Rektor leitet die Schulangelegenheiten, überwacht das Personal und leitet bei Bedarf die Ausbildung der Kinder.
  4. Der Konrektor unterstützt den Rektor, organisiert die Schulleitung und leitet bei Bedarf die Ausbildung der Kinder.
  5. Der Konrektor übernimmt die Funktion des Rektors, falls dieser einen Unfall hatte oder durch andere Gründe abwesend ist.
  6. Die Lehrer sind für die Ausbildung der Kinder zuständig.
  7. Der Rektor kann die Schulangelegenheiten auf das Personal zuweisen.
  8. Die Arbeitsregelungen für das Personal sind gesondert festgelegt.
  9. Die Personalorganisation ist gesondert aufgeführt.

Article 6 (Klassen, Trimester und Zahl der Schultage)

  1. Das Schuljahr dauert vom 1. April bis zum 31. März des folgenden Jahres.
  2. Das Schuljahr wird in folgende drei Abschnitte unterteilt.
    • Erstes Trimester: 1. April bis 31. Juli
      Zweites Trimester: 1. August bis 31. Dezember
      Drittes Trimester: 1. Januar bis 31. März
  3. Die Zahl der Schultage schwankt zwischen 195 und 200. Wenn jedoch die im Studiengang festgelegte Zahl der Stunden erreicht ist und die örtlichen Feiertage berücksichtigt werden müssen, kann die Zahl der Schultage mit Zustimmung der Schulkommission unterschritten werden.

Article 7 (Schulfreie Tage)

  1. Die folgenden sind schulfreie Tage:
    1. Samstag und Sonntag
    2. Ferien
    • Schuljahreswechsel (etwa 3 Wochen von Ende März bis Anfang April)
    • Sommerferien (5 Wochen von Juli bis August)
      Herbstferien (1 Woche im Oktober)
      Winterferien (2 Wochen von Dezember bis Januar)
      Sportferien (1 Woche im Februar)
    3. Lokale Feiertage
      Maifeiertag (1. Mai)
      Staatsgründungstag (1. August)
      Weihnachten (25. Dezember)
      St. Stefans Tag (26. Dezember)
      Weitere je nach Jahr verschieden
      - Karfreitag, Ostern, Ostermontag, Pfingsten, der Pfingsten folgende Montag, Uster Markt
    4. Japanische Feiertage
      Neujahrstag (1. Januar)
      der Geburtstag des Kaisers
  2. An nicht unter die Regelungen der vorherigen Paragraphen fallenden Tagen kann bei Bedarf jedoch vom Rektor und der Schulleitung Schulfrei erteilt oder bestimmte Veranstaltungen durchgeführt werden. Ausserdem ist es möglich, weitere spezielle schulfreie Tage festzulegen.

Article 8 (Verfahren für die Einschulung, Umschulung und Schulabschluss)

  1. Zulassungsverfahren
    Bei Wechsel von/zu einer anderen Schule muss dem Rektor ein entsprechender Antrag in vorgegebener Form vorgelegt und genehmigt werden.
    1. Wer von einer anderen Schule, die den Richtlinien des Ministeriums für Bildung, Kultur, Sport, Wissenschaft und Technologie entspricht, in die entsprechende Klasse unserer Schule wechseln möchte, muss ein "Aufnahmeformular" mit dem Nachweis der Einschreibung an der vorherigen Schule einreichen und die vorgeschriebenen Verfahren einhalten, sowie die Genehmigung des Schulleiters einholen.
    2. Kinder mit japanischer Staatsangehörigkeit, die Schulen besucht haben, die nicht dem japanischen Bildungssystem angehören, wie z.B. lokale Schulen und internationale Schulen, dürfen die Schule mit Erlaubnis des Schulleiters besuchen. Der Schüler muss sich für die Umschulung vor Beginn des zweiten Halbjahres in der dritten Mittelschulklasse befinden.
    3. Wird die Aufnahme / der Wechsel bewilligt, muss der Erziehungsberechtigte die Aufnahmegebühr und die Üerweisungsgebühr, wie als Schulgeld festgelegt, bezahlen.
  2. Verfahren für den Austritt
    Wenn Kinder die Schule verlassen, müssen die Eltern dies mindestens sieben Tage vorher auf den dafür vorgesehen Formularen dem Rektor schriftlich mitteilen.
  3. Verfahren für eine temporäre Schulfreistellung
    Wenn ein Schulbesuch wegen Krankheit oder aus anderen unvermeidlichen Gründen für mehr als 3 Monate nicht möglich ist, müssen die Eltern des betreffenden Kindes bei Wunsch auf Schulfreistellung einen entsprechend "Antrag auf Schulfreistellung" sowie ein ärztliches Attest oder andere die Situation belegende Dokumente dem Rektor einreichen.
    1. Wenn der Rektor entscheidet, dass die im vorhergehenden Abschnitt genannten Gründe gerechtfertigt sind, kann er eine Schulfreistellung genehmigen.
    2. Die Schulfreistellung beträgt weniger als drei Monate in einem Jahr.
    3. Schüler denen eine Schulfreistellung genehmigt wurde, werden am Tag nach Abschluss der Freistellung wieder normal in den Unterricht eingeführt. Dabei wird unter Berücksichtigung der Wünsche der Eltern jedoch das Schuljahr der Neueinführung vom Rektor festgelegt. Die Schulfreistellung kann auch während der Freistellungszeit aufgehoben werden, wenn die Gründe, die ursprünglich zur Freistellung führten, sich ergeben haben.
    4. Während einer Freistellung vom Unterricht müssen nur die Hälfte der festgelegten Schulgebühren bezahlt werden.
  4. Abwesenheit
    Wenn wichtige Äderungen im Leben entweder der Eltern selbst oder den Kindern auftreten, die Kinder krank werden oder aus anderen Gründen fehlen, müssen die Eltern diesen Umstand dem Rektor mitteilen.
  5. Schulverbot
    Wenn der Rektor feststellt, dass ein bestimmter Schüler die Ausbildung oder Gesundheit anderer Schüler stark stören oder gefährden, kann er ein Schulverbot für den betreffenden Schüler verhängen.

Artikel 9 (Bewertung und Benotung)

  1. Die Lehrkräfte bewerten und benoten auf Grund einer Ermächtigung durch den Rektor die Leistungen der Schüler.
  2. Für den fremdsprachlichen Unterricht in der Grundschule werden beim Schreiben entsprechende Beurteilungen vorgenommen, die die Eigenschaften des Faches berücksichtigen.

Artikel 10 (Abschluss des Lehrplans, Schulabschluss)

  1. Der Abschluss eines Schuljahres wird durch die Teilnahme am Unterricht und die Zeugnisse anerkannt.
  2. Mit dem Abschluss des Lehrplans im letzten Schuljahr wird ein Abschluss aller Ausbildungsgänge bescheinigt und dem Schüler ein Abschlusszeugnis ausgehändigt.
  3. Im dritten Semester wird den Schülern, die an der Schule eingeschrieben sind und mindestens 30 Wochen des Pflichtunterrichts absolviert haben, ein Diplom verliehen. Dazu muss der Schüler am Ende des dritten Semesters eingeschrieben und anwesend sein.

Artikel 11 (Zulassungsgebühren, Schulgebühr)

  1. Die Eltern oder diese vertretenden Personen müssen die Zulassungsgebühren, Schulgebühren und andere Gebühren der Schulleitung auf das vorgegebene Konto einzahlen. Ausserdem müssen Familienangehörige eines Mitarbeiters einer japanischen Firma mit Sitz oder Herkunft in Japan (ausgenommen Praktikanten mit einer Dauer von weniger als einem Jahr) Mitglied der "Verein Japanische Schule in Zürich" und der "Japanischen Industrie- und Handelskammer in Zürich" sein. Die Zugehörigkeit ist die Bedingung für die Aufnahme und Einschreibung ihres Kindes. Das ist, weil ein Teil unseres Schulbetriebs durch Subventionen der japanischen Regierung und der Japanischen Industrie- und Handelskammer in Zürich abgedeckt wird.
  2. Die Zahlungen für Schulen werden gesondert festgelegt.

Artikel 12 (Belohnungen und Bestrafungen)

  1. Der Rektor kann bestimmte Schüler für deren modellhafte Leistungen auszeichnen.
  2. Der Rektor kann bestimmte Schüler für deren Verstösse gegen die Schulziele verwarnen.

Artikel 13 (Studentenwohnheim)

Die Schule richtet kein Studentenwohnheim ein.

Artikel 14 (Revision)

Diese Schulregelungen können auf Beschluss des Exekutivausschusses geändert werden.

(Letzte Revision am 23. November 2019)

 

 

Charakteristische pädagogische Aktivitäten


In dieser Schule wird versucht, die in der Schweiz gesegnete pädagogische Umwelt auszunützen mit dem Lehrziel, den Kindern "den Geschmack an der Freude am selbstständigen Lernen zu vermitteln, Rücksicht sich selbst und Anderen gegenüber zu fördern und eine Entwicklung zu unterstützen, die den Kindern die Möglichkeit gibt, kreativ und willensstark in einer internationalen Gesellschaft leben zu können."

«Ganzjährlich»
  • Von der ersten Grundschulklasse ab sind Deutsch und Englisch obligatorische Fächer. Die Stundenverteilung pro Woche ist wie folgt.
  Grundschule Mittelschule
Klass 1 - 4 5 - 6 1 - 2 3
Deutschstunden/ w 2
Englischstunden/ w 1 2 5 4
  • Deutsch und Englisch (Mittelschule) werden von am Ort eingestellten Lehrkräften unterrichtet.

  • Die Schule führt eine Vorlesung zum Thema "Lebensstile von den verschiedensten Menschen lernen" vor. Diese Vorlesung ist für die Kinder und ihre Erziehungsberechtigten, an der unterschiedliche Menschen aus verschiedenen Berufen eingeladen werden um Lehrvorträge zu halten.

  • Lehrzeit für den Allgemeinunterricht
    Die Besonderheiten der Schweiz werden ausgenutzt und in verschiedenen Themengebieten (internationales Verständnis, natürliche Umwelt und dergleichen) in den Allgemeinunterricht mit aufgenommen.
  • Reichhaltiges Lehrmaterial
    Die umfangreichen audiovisuellen Lehrmittel, naturwissenschaftlichen Lehrgeräte, Kunstlehrmittel und Bücher für die Kinder und Eltern sind zufriedenstellend gewartet. Die Bücher aus der Bibliothek können von den Schülern/innen und den Eltern ausgeliehen werden. In den Korridoren von den Klassenräumen werden grosse Zierpflanzen und kleine Tiere gehalten und sollen den Klassenräumen einen beruhigenden, entspannenden Eindruck vermitteln.
  • Positive Förderung von Computerschulung
    Die Computer in der Bibliothek sind ans Internet angeschlossen. Ausserdem verfügt die Schule über genügend iPads für die Schüler/innen.
  • Notfallübungen
    Obwohl die Schweiz zwar als ein sicheres Gebiet gilt, werden unter Annahme von unvorhersehbaren Notfällen (gewalttätige Eindringlinge, Geiselnahme in der Schule etc.) hier im Ausland entsprechende Übungen durchgeführt. Dem Schutz des Lebens der Schüler wird hierbei die grösste Bedeutung zugemessen. Auf diese Weise soll im Rahmen des täglichen Schullebens durch entsprechende Anweisungen ein angemessenes Gefahrenbewusstsein entwickelt werden.
  • Klubaktivitäten ausserhalb des Lehrplans
    Nach Schulschluss werden zwei Mal in der Woche für die Schüler angeboten. Sie werden in zwei Gruppen unterteilt, eine für die Primarschüler und eine für die Mittelschüler. Die einzelnen Klubs werden den Wünschen der Schüler entsprechend eingerichtet.
Trimester Anlass Beschreibung
 Erstes Lokales Zürcher Fest "Sechseläuten" An dem lokalen Züricher Fest "Sechseläuten" nimmt die gesamte Schule teil. Dies ist ein grosses, den kommenden Frühling verkündendes Fest. An der "Kinderparade" nehmen alle Schüler teil, zusammen mit vielen anderen lokalen Kindern. Auf einem von Pferden gezogenen Wagen führen die Kinder ein heroisches Trommelspiel auf.
Willkommensfeier für die neuen Schüler/innen Jedes Jahr organisiert ein Willkommenskomitee diesen Anlass für die Neuankömmlinge. Es besteht aus einer Wanderung einer etwa zwei Kilometer langen Strecke zum Greifensee. Nach der Willkommensfeier am Seeufer versuchen sich alle Teilnehmer an einem Barbecue. Dies schmeckt immer ausgezeichnet.
Verkehrssicherheitsunterricht Dieser Anlass wird unter Mitarbeit der lokalen Polizei durchgeführt. Je nach Entwicklungsstand der einzelnen Schuljahre werden auf zwei Tage verteilt sehr nachsichtig entsprechende Vorträge gehalten und praktische Übungen gemacht (richtiges Gehen und Fahrrad fahren etc.).
Sporttag Dies wird gemeinsam mit den Kindern an der Samstagsschule und durch Unterstützung der japanischen Handelskammer in Zürich durchgeführt. Dabei werden ideenreiche Wettbewerbe veranstaltet, an denen nicht nur die Kinder, sondern auch die Erwachsenen ihren Spass haben. Eine Beteiligung der lokalen Bevölkerung ist immer sehr willkommen. Für das Design der Teilnahmeplakette wird unter den Kindern geworben. Das Sportfest wird alljährlich im Sportstadium Uster durchgeführt.
Sommerlager Sommerausflüge Die Schüler ab der dritten Grundschulklasse nehmen an einem 3-tägigen Lager mit zwei Übernachtungen teil. Dabei wird es auch Bergsteigen, und nach Gruppen aufgeteiltes Wandern und Erfahrungslernen geben. Anstatt in ein Lager zu gehen, gehen die Erst- und Zweitklässler auf Tagesausflüge.
Zweites Marathon Wettkampf Hierfür ist ein Kurs vorgesehen, der vom Uster Schloss in der Nähe der Schule aus zum Hügelpark und wieder zurückführt. Die Kinder trainieren in Vorbereitung bereits, um ihre jeweiligen Bestzeiten zu verbessern und die Konkurrenz zu überholen.
Schulaustausch Die Kinder können sich mit Schülern einer örtlichen Schule treffen, die jeweils andere Kultur kennen lernen und in einer Austauschklasse Freundschaften schliessen. Dies bietet Gelegenheit, die im Unterricht erworbenen Sprachkenntnisse einzusetzen.
Kulturtag Bei dieser Veranstaltung haben die Schüler die Möglichkeit, Theaterstücke, Reden und musikalische Darbietungen einem Publikum zu präsentieren. Sie findet an einem Samstag statt und wird von Eltern, Freunden und Gästen begeistert aufgenommen.
Weihnachtsfest Dies wird vorwiegend durch die Kinder im Schülerverein geplant und durchgeführt. Ideen für Spiele und den Anlass werden berücksichtigt.
Drittes Skilager Dieses Lager besteht aus zwei Übernachtungen und drei Skitagen für alle Schüler. Dabei werden selbstverständlich nicht nur deren technische Fähigkeiten verbessert, sondern sie sollen auch Spass am Sport haben, die lokale Natur geniessen und die für eine Gruppenleben erforderliche Disziplin und dergleichen erlernen.
"Hundert Gedichte von Hundert Dichtern" Treffen Durch das von Alters her überlieferte "Hundert Gedichte von Hundert Dichtern" Spiel wird den Schülern die traditionelle japanische Kultur nahe gebracht. Die Kinder in den unteren Klassen vergnügen sich dabei mit selbst gemachten Zürich-Karten.
Schulaufsatz "Tongari-bousi" Diese Veranstaltung wird seit Eröffnung der Schule fortgesetzt. Dabei fassen die Kinder die Lerninhalte und ihre eigenen Gedanken in einem Aufsatz zusammen, um neue Vorsätze zu fassen und werden, gemeinsam mit der Samstagsschule, gesammelt.

    ❖ Der Inhalt und die Zeitpunkte deren Durchführung können je nach vorliegenden
        Umständen geändert werden. Bitte haben Sie Verständnis dafür.

     

 

Anleitung zur Einschulung / Umschulung


 «Vorgehen»

  • Bitte füllen Sie die erforderlichen Felder auf dem Antragsformular aus und reichen Sie es bei der Schule ein.
  • Bitte reichen Sie das Aufnahme- bzw. Überweisungsformular so schnell wie möglich ein, sobald Sie sich entschieden sich in unserer Schule einzuschreiben.
  • Bitte reichen Sie die Immatrikulationsbescheinigung der aktuellen Schule ein.
  • Wenn Ihr Kind besondere Unterstützung benötigt, wenden Sie sich bitte im Voraus an uns. In manchen Fällen wird sich unsere Schule über die Situation Ihres Kindes bei verwandten Organisationen wie der aktuellen Schule erkundigen.

 «Zahlung an die Schule»

  • Die Aufnahme- und Kursgebühren müssen bis zu dem auf der Rechnung angegebenen Termin bezahlt werden.
  • Details dazu finden Sie unter "Article 4. Schulgeld für die Japanische Schule in Zürich".

«Lehrbücher»

Alle ausländischen Bildungseinrichtungen verwenden die gleichen Lehrbücher. Wenn Sie aus Japan umziehen, wenden Sie sich bitte an die folgende Adresse, um die Lehrbücher zu erhalten.

Japan Overseas Educational Services
Main Office: Atago Toyo Bldg. 6F, 1-3-4 Atago, Minato-Ku
                    105-0002 Tokyo, Japan
E-Mail: somu@joes.or.jp

 «Notizbücher»

  Für Japanisch Für Rechnen Für KANJI Andere
1 Heft mit 10 Kästchen mit Kreuz Heft mit 7 Kästchen mit Kreuz Heft mit 50 Zeichen mit Kreuz Keine besondere Vorschriften
2 Heft mit 12 Kästchen mit Kreuz Heft mit 14 Kästchen mit Kreuz
3 Heft mit 18 Kästchen Heft mit 17 Kästchen mit Kreuz Heft mit 84 Kästchen mit Kreuz Andere Fächer Keine besondere Vorschriften Natur- und Sozialkunde 5mm Kästchen
4
5 Heft mit 15 Zeilen mit vertikaler Linierung Allgemeine Übungshefte 10 mm weite Kästchen mit 5 mm weite Linierung Heft für 100 oder 120 Zeichen
6
Mittelschule Für alle Fächer wird empfohlen Hefte mit horizontaler, weiter Linierung (bei japanischen Produkten wäre, dass die Linierung A) zu verwenden.

 

 

Anleitung zur Probeeinschulung


«Guideline»

1.Zweck

  1. Die Teilnahme an den Lernaktivitäten soll eine Entscheidungshilfe für Kinder und Schüler sein, die eine Ein- oder Umschulung in diese Schule in Erwägung ziehen.
  2. Sie soll Kindern der regionalen Schulen sowie der International School die Gelegenheit bieten, kennen zu lernen, welche Art von Erziehung den die japanische Ganztagsschule besuchenden Kindern zuteilt wird.
  3. Für Kinder, die in absehbarer Zeit wieder nach Japan zurückkehren werden, bietet die Probeeinschulung an der japanischen Schule Zürich diesen Kindern, sich wieder an die japanische Erziehung zu gewöhnen.

2.Anmeldung

Personen, die sich in dieser Schule einschulen lassen möchten, müssen dem Rektor bis 1 Woche vor Beginn der Probezeit einen "Antrag auf Probeeinschulung" auf dem dazu bestimmten Formular vorlegen und genehmigen lassen.

3.Probetage, Zeitraum und Klasse

  1. Die Zahl der Tage einer Probeeinschulung kann in Einheiten von einem Tag festgelegt werden.
  2. Die Möglichkeit zur Probeeinschulung wird in dem 10-monatigen Zeitraum vom 1. Mai bis Ende Februar angeboten.
  3. Die Schüler treten in eine ihrem Schuljahr entsprechende Klasse ein und nehmen gemeinsam mit den Schülern dieser Schule am Unterricht teil.
  4. Die Erstklässler der Grundschule können ab dem zweiten Trimester und die Schüler der Sekundarstufe II Drittklässler können bis zum Beginn des zweiten Trimesters die Schule besuchen.
  5. Wenn es eine Schulveranstaltung gibt, werden wir an diesem Tag keine Kurzversuche akzeptieren.

4.Probezeitkosten

Die Kosten für einen Tag betragen 55 CHF. Bei Abwesenheit kann keine Rückerstattung gewährleistet werden.

5.Inhalt der Probezeit

  1. Die Zugehörigkeit einer angemessenen Klassenstufe und die Teilnahme am Unterricht mit anderen Kindern der Schule.
  2. Die Mittelschule beginnt um 8.15 Uhr und die Grundschule um 8.25 Uhr.
  3. Den Lernfortschritten wird dabei keine besondere Bedeutung beigemessen.
  4. Lehrbücher und andere grundlegende Materialien müssen vom Schüler mitgebracht werden.
  5. Zusätzliche Lehrmittel werden kopiert und an die Schüler verteilt.

6.Anderes

  1. Während der Probeeinschulung liegt die Verantwortung für die Sicherheit der Schüler auf dem Weg zur Schule und nach Hause bei den Eltern.
  2. Während der Dauer der Probeeinschulung müssen die Regelungen der Schule eingehalten werden.
 
全日校 月曜日E曜日
補習 土曜日
+41(0)44-941-1554
EE日校Ejszurich@bluewin.ch
E補習Ehoshukoz@hotmail.com
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