Statuten
Schulgeld
|
1. Trimester |
2. Trimester |
3. Trimester |
Jährlich |
Zulassungsgebühr |
Ganztagsschule |
2,700 |
3,300 |
2,030 |
8,030 |
1,000 |
Samstagsschule |
1-9 Klasse |
570 |
870 |
570 |
2,010 |
400 |
Kindergarten |
470 |
730 |
470 |
1,670 |
International Klass
/ AM |
520 |
810 |
520 |
1,850 |
International Klass
/ PM |
550 |
850 |
550 |
1,950 |
High school |
595 |
910 |
595 |
2,100 |
|
(CHF)
Artikel 1
Diese Regulierungen basieren auf Artikel 11 (Zahlung der Schule) der "Regeln für die Verwaltung der Tagesschule" und "Regeln für die Verwaltung der Samstagsschule" und legen die Regeln für die (Schul-) Zahlungsmethoden und die Massahmen im Falle eines Zahlungsverzugs fest.
Artikel 2
Jedes Schuljahr wird die Höhe des Schulgeldes überprüft und angepasst.
Artikel 3 (Aufnahmegebühr)
Die Aufnahmegebühr wird nur einmal zum Zeitpunkt der
Aufnahme/des Üertritts bezahlt.
Die Zahlung ist auch erforderlich, wenn ein Schüler von der Samstagsschule an die Tagesschule wechselt.
Die Aufnahmegebühr muss innerhalb der vorgesehenen Frist
bezahlt werden. Die Aufnahme wird nur dann offiziell
bewilligt, wenn die Aufnahmegebühr fristgerecht bezahlt
wurde.
Eine Rückerstattung der geleisteten Zahlung ist unter
keinen Umständen möglich.
Alle Kinder von Mitgliedern der "Korporation der
japanischen Schule in Zürich" sind von der Hälfte der
vorgeschriebenen Aufnahmegebühren befreit.
Wenn drei oder mehr Kinder desselben Haushalts in unserer
Schule angemeldet sind, wird die Aufnahmegebühr ab dem
dritten angemeldeten Kind befreit.
Wenn ein Schüler, von dem im Voraus bekannt ist, dass er
zum Zeitpunkt der Aufnahme für weniger als ein halbes Jahr an
unserer Schule eingeschrieben ist, ist er/sie von der Hälfte
der vorgeschriebenen Aufnahmegebühr befreit. Andere
Befreiungsregelungen können jedoch nicht mit dieser Regelung
kombiniert werden.
Artikel 4 (Studiengebühren)
Die Studiengebühren müssen bis zum festgelegten Datum
für jedes Trimester bezahlt werden. Bei einem Üertritt
wöhrend des Semesters ist ein anteiliger Betrag auf der
Grundlage der jährlichen Studiengebühr zu zahlen.
Wenn drei oder mehr Kinder eines Haushalts an unserer Schule
angemeldet sind, wird ab dem dritten angemeldeten Kind die
Hälfte des Schulgeldes erlassen.
Bei vorübergehender Abwesenheit eines Schülers wird ihm
die Hälfte des Schulgeldes erlassen.
Wenn ein Schüler nach Beginn des
Schuljahres in die Schule wechselt und die Anzahl der Fehltage
weniger als die Hälfte der verbleibenden Unterrichtstage
beträgt, wird die Hälfte der bezahlten Schulgebühr
zurückerstattet. Dies gilt jedoch nicht für Üertritte
während des Trimesters.
Artikel 5 (Zahlungsmethoden)
Üerweisen Sie eine Transferzahlung auf das angegebene
Bankkonto.
Bei den Zahlungen für die Tagesschule können Sie zwischen
"Semesterzahlung" und "Ratenzahlung" wählen. Wenn Sie eine
Ratenzahlung wünschen, müssen Sie sich mindestens 10 Tage
vor Beginn des Semesters im Schulbüro melden. Wenn Sie
"Ratenzahlung" wählen, wird eine Kommission erhoben.
Erfolgt die Zahlung nicht bis zum Fälligkeitstermin, wird
eine separate Gebühr für die Mahnung erhoben. Einzelheiten
werden separat festgelegt.
Bank
Account holder
|
CREDIT SUISSE AG
JAPANISCHE SCHULE IN ZÜRICH
|
IBAN |
CH84 0483 5012 1026 7000 1 |
|
Artikel 6 (Verschiedene Gebühren)
Für jede von der Schule ausgestellte Bescheinigung (Zahlungsbescheinigung, Zeugnis,
Einschreibebescheinigung usw.) wird eine Gebühr von 7 CHF erhoben.
Mahnung und Betreibung
Wer die Beitragsrechnung nicht pünktlich bezahlt,
verursacht einen administrativen
Mehraufwand. Als Entschädigung dafür erhebt die Japanische Schule in Zürich eine
Mahngebühr.
Auf jeder Schulgeldrechnung ist die Zahlungsfrist
angegeben. Erfolgt die Zahlung nicht
fristgerecht, wird eine Mahnung mit erneuter Zahlungsfrist verschickt. Erfolgt die Zahlung
erneut nicht, wird eine kostenpflichtige zweite Mahnung verschickt. Für die zweite Mahnung
erhebt die Japanische Schule in Zürich eine Mahngebühr von CHF 20.
Bei frühzeitig gemeldeten Zahlungsschwierigkeiten prüft die Japanische Schule in Zürich
einen Ratenplan. Alle Mahnungen und Anweisungen werden auf Japanisch zugestellt.
Bleibt die Zahlung trotzdem aus, wird die Betreibung
eingeleitet.
Eine Betreibung zieht einen sofortigen Schulausschluss des
Schülers nach sich.
(28.02.2017) |